Schritt-für-Schritt-Ablauf im Trauerfall
1. Erste Sichtung – behutsam
Sie zeigen uns die Wohnung in Ihrem Tempo. Persönliche Dokumente, Fotos und Erinnerungen werden separiert – auf Wunsch übernehmen wir auch diese Sortierung.
2. Schriftlicher Festpreis
Verbindlich, mit Wertanrechnung von Möbeln, Schmuck, Antiquitäten.
3. Komplette Räumung
Diskret, in Abstimmung mit Ihnen oder dem Bestatter. Auch außerhalb der Mietzeit.
4. Besenreine Übergabe an Vermieter / Makler
Inklusive Schlüsselrückgabe und Übergabe-Protokoll.
5. Belege für Nachlassgericht & Sozialamt
Rechnungen, Entsorgungsnachweise und Wertgutschriften – formal korrekt zur Vorlage.
Wer zahlt die Haushaltsauflösung nach einem Todesfall?
- Erben – aus dem Nachlass. Reicht der Nachlass nicht, kann das Sozialamt unter § 74 SGB XII Kosten übernehmen.
- Sozialamt – wenn die verstorbene Person Leistungen bezogen hat und kein Vermögen vorhanden ist.
- Vermieter – wenn Erben die Erbschaft ausschlagen und kein Nachlasspfleger bestimmt wird.
Wertanrechnung im Trauerfall
Antiquitäten, Schmuck, Sammlungen, Werkzeuge, Markenmöbel werden vor Ort von uns geschätzt und vom Festpreis abgezogen. In der Praxis sinkt der Preis dadurch oft um mehrere hundert Euro. Wir prüfen ehrlich – und werfen nichts ungeprüft weg.
